Bundesinstitut für RisikobewertungDas B. f. R. in Berlin ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 des G über die Errichtung eines B. f. R. v. 6. 8. 2002, BGBl. I 3082, m. Änd.). Es führt insbes. die Bewertung des Risikos für Menschen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit (Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit) und Verbraucherschutz (Verbraucherschutzrecht) durch, deren Ergebnisse i. d. R. öffentlich zugänglich sind; s. a. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Weitere Begriffe : Notbestellung | Conring | Kaufzwang |
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