Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche BundespostDurch die Postreform wurde die Deutsche Bundespost umgewandelt in die Deutsche Post AG, die Deutsche Postbank AG und die Deutsche Telekom AG. Die B. wurde als Anstalt des öffentlichen Rechts zur Wahrnehmung der sich aus dem Postneuordnungsgesetz v. 14. 9. 1994 (BGBl. I 2325, 1996 I 103) ergebenden Rechte und Pflichten betreffend diese drei Aktiengesellschaften gegründet (Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost = Art. 1 des Postneuordnungsgesetzes, m. Änd.). Sie wird von einem Präsidenten geleitet, dem ein Verwaltungsrat zur Seite steht. Sie untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die B. ist Trägerin der sozial- und dienstrechtlichen Personalbefugnisse. So sind auf sie die dienstrechtlichen Befugnisse für die Postbeamten übergeleitet (§ 24). Sie ist Trägerin der Postbeamtenkrankenkasse und anderer Sozialeinrichtungen. Auf das operative Geschäft der drei AG hat die B. keinen Einfluss. Sie hat ihren Sitz in Bonn.
Weitere Begriffe : Gewalttaten, Entschädigung für die Opfer von | Umsatzsteueraufkommen, Schädigung des | Wartepflicht an Straßenkreuzungen |
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