Deutsche Postbank AGDie D. P. AG nimmt nach dem Postneuordnungsgesetz (Postreform) als Teilnachfolgerin der Deutschen Bundespost in privatrechtlicher Form die Aufgaben eines Kreditinstituts wahr. Da sie keine Pflichtaufgaben und keine Monopolberechtigungen hat, ist sie einem privatrechtlichen Unternehmen weitgehend gleichgestellt. Die früher bestehenden Ausnahmen im Bereich der Kreditaufsicht (Bankenaufsicht) sind aufgehoben. Größter Aktionär der im Sommer 2004 an die Börse gegangenen D. P. AG ist die Deutsche Post AG. S. a. Postgesetz, Postrecht.
Weitere Begriffe : Interessewegfall | Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch | Moselschiffahrt |
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