Bundesautobahnen

sind Bundesfernstraßen, die nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt sind, dass sie frei von höhengleichen Kreuzungen und für Zu- und Abfahrt mit besonderen Anschlussstellen ausgestattet sind. Sie sollen getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben (§ 1 III BundesfernstraßenG); Bundesfernstraßen. S. a. Autostraßen (insbes. über Benutzung der B.).

Autobahn.

Unterart der Bundesfernstrassen, die ausschliesslich dem Kfz-Schnellverkehr zur Verfügung stehen, BundesfernstrassenG.

Autobahn




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