Bundesknappschaft
Im Sozialrecht :
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft, zum 1. 10. 2005 zur Deutschen Rentenversicherung Knapp- schaft-Bahn-See fusioniert
Sozialleistungsträger mit Sitz in Bochum und ursprünglich im gesamten Bundesgebiet zuständig für die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung der Bergleute. Durch die Organisationsreform vom Oktober 2005 wurde die Knappschaft als Sondersystem im Rahmen der Deutsche Rentenversicherung neben den knappschaftlich beschäftigten Arbeitnehmern auch für Versicherte der Bahn und der Seeschiffahrt zuständig und firmiert jetzt als DRVKnappschaft — Bahn — See als weiterhin selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung im Rahmen der DRV.
Die B. war Träger der Krankenversicherung und der Rentenversicherung der Bergleute. Sie ist in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See überführt worden (Bundesträger, Gesetzliche Rentenversicherung, § 29 SGB IV , § 4 SGB V, § 136 SGB VI).
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