Knappschaft

Träger der sozialen Kranken- u. Rentenversicherung f. d. Arbeitnehmer des Bergbaus.

ist der Zusammenschluss der Bergleute zur Sicherung gegen Unglücksfälle. Die K. wirkt sich in der Gegenwart vor allem in der besonderen Knappschaftsversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung) als Teil der Sozialversicherung aus. Ihr Träger war die Bundesknappschaft als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaft, die zum 1. 10. 2005 zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See fusioniert wurde. Lit.: Lauf, U., Die Knappschaft, 1994

Bundesknappschaft; Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See; Knappschaftsversicherung.




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