BundesärzteordnungBundeseinheitliche Regelung der Zulassung zum ärztlichen Beruf. Für die Ausübung des Arztberufes ist eine nach Massgabe der B. und einer Approbationsordnung erteilte Approbation erforderlich. Die B. enthält die Ermächtigung zum Erlass der Gebührenordnung, in der Mindest- und Höchstsätze für ärztliche Leistungen enthalten sind. Die Führung der Bezeichnung als Arzt ist durch Strafvorschriften abgesichert.
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