Conjunctio menbrorum

(lat. = Vereinigung der Glieder), ist die Vollziehung des Beischlafes, der früher als Ehebruch strafbar sein konnte.




Vorheriger Fachbegriff: Congress | Nächster Fachbegriff: Conring


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen