contractus mohatraeWerden jemandem vertretbare Sachen überlassen mit der Vereinbarung, dass der bei der Veräußerung erzielte Erlös geschuldet sein soll, so liegt ein Darlehensvertrag vor. Man spricht insoweit auch von einem uneigentlichen Trödelvertrag. Der Begriff c. m. wird auch für Stillhalteabkommen gebraucht.
Weitere Begriffe : Toten, Verunglimpfung von | Fixhandelskauf | Musterrolle |
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