Corporate Governance KodexUnter Corporate Governance versteht man die Ausgestaltung von Leitung und Kontrolle eines Unternehmens sowie dessen Beziehungen zum Kapitalmarkt. Der Offenlegung der C. G. kommt in der Wirtschaftspraxis eine erhebliche Rolle zu. Der von einer unabhängigen Kommission am 26. 2. 1992 formulierte C. G. K. (Code of best practice) i. d. F. v. 18. 6. 2009 (Bek. d. BMJ v. 5. 8. 2009, www.bundesanzeiger.de) beansprucht allgemeine Geltung (Aktiengesellschaft, 4), ist jedoch keine gesetzliche Regelung. Nach § 161 AktG müssen allerdings Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich erklären, dass dem C. G. K. entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden (Entsprechenserklärung).
Weitere Begriffe : Wintergeld | Vorfeld der Tatbestandsverwirklichung | korrespektives Testament |
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