Damnationslegat jenes Vermächtnis im römischen Recht, welches das BGB übernommen hat, und das für den Vermächtnisempfänger lediglich eine Forderung gegenüber den Erben auf Leistung des vermachten Gegenstandes begründet. Gegensatz bildet die zweite Form des römischen Vermächtnisses, das nach BGB unzulässige Vindikationslegat: hiernach wurde der Bedachte mit dem Erbfall ohne weiteres bereits Eigentümer des zugewandten Gegenstandes.
Weitere Begriffe : Nachlassinventar | Gestellung eingeführter Waren | Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit |
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