Damnum (lat.), Schaden. Als D. wird ferner der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und dem Verfügungsbetrag eines Darlehens bezeichnet (z.B. A gewährt dem B Darlehen von 20 000 EUR, zahlt ihm aber nur 19 000 EUR aus; D = 1000 EUR).
Weitere Begriffe : Betagung | Untersuchung, strafrechtliche | Latifundium |
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