Damnationslegat. (Herausgabevermächtnis) ist das dem Bürgerlichen Gesetzbuch fremde Vermächtnis, bei dem der Vermächtnisnehmer das Recht (z. B. Eigentum) am Vermächtnisgegenstand mit dem Erbfall erlangt. Damnationslegat (§2174 BGB) Vermächtnis.
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