Disagio

(ital. = Abschlag, Abgeld); Differenz zwischen dem tatsächlichen Ausgabebetrag und dem Nennbetrag, den der Schuldner zurückzahlen muß, bei Bankdarlehen und Anleihen gebräuchlich, bei Aktien nicht erlaubt. Im Gegensatz dazu Agio, der Betrag, der bei Ausgabe von Aktien über dem Nennwert gezahlt wird.

(ital.), Abschlag oder Abgeld ist der Betrag, um den der Kurs eines Wertpapiers z. B. einer Anleihe, unter dem Nennwert liegt. Aktien dürfen nicht mit einem D., sondern müssen mindestens zum Nennwert (Pari) ausgegeben werden (§ 9 AktienG). Agio.

([N.] Abschlagsgeld) ist der Betrag, um den ein tatsächlich ausgegebenes Darlehen oder eine sonstige tatsächliche Auszahlung geringer ist als - abgesehen von den Zinsen - der Nennbetrag, den der Schuldner zurückzahlen muss. Lit.: Rodin, A., Disagio, Diskont und Damnum im Einkommensteuerrecht, 1988

Bankrecht: Abgeld als Differenz zwischen dem Nominalkreditbetrag und dem Auszahlungsbetrag. Das Disagio (auch Damnum genannt) wird von Kreditinstituten als Zinsvorauszahlung erhoben. Dadurch steigt für den Kreditnehmer die Effektivverzinsung. Werden Anleihen zum Nennwert zurückgezahlt und betrug der letzte Kurs einen Wert unter 100%, so ird die für den Anleger entstandene Differenz ebenfalls als Disagio bezeichnet.
Bei einem Darlehen über 100 000 € werden 94 000 ausgezahlt. Der Darlehensnehmer hat den vollen Nennbetrag von 100 000 zurückzuzahlen. Das Disagio beträgt 6%.
Bilanzierung: Rechnungsabgrenzungsposten. Einkommensteuerrecht: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen.

(Abschlag, Abgeld, Damnum). Verschiedentlich werden Darlehen (Darlehensvertrag), Schuldverschreibungen und sonstige Wertpapiere nicht zum vollen Nennwert (d. h. pari) ausgegeben, sondern zu einem niedrigeren Kurs. Der Schuldner muss also infolge dieses Abschlags (Disagio) mehr zurückzahlen, als er erhalten hat. Ein D. (Unterpariemission) ist bei Aktien unzulässig (§ 9 AktG). Umgekehrt ist gerade bei diesen Wertpapieren häufig der Ausgabekurs höher als der Nennbetrag (sog. Agio oder Aufgeld; Überpariemission).




Vorheriger Fachbegriff: DIRO | Nächster Fachbegriff: Diskont


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen