Dauerstellung

Im Arbeitsrecht :

Ein Arbeitsvertrag kann für eine bestimmte Mindestdauer abgeschlossen werden. Gelegentlich wird dem AN im Rahmen der Vertragsverhandlungen eine D. zugesagt. Im Wege der Auslegung ist zu ermitteln, ob nur ein normales, unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen werden soll o. ob dem AN eine echte D. zugesagt ist. Bei dieser kann sofort der Kündigungsschutz einsetzen sollen (AP 81 zu § 1 KSchG; AP 1 zu § 1 KSchG 1969) o. die Kündigung durch schlüssiges Verhalten für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen sein (AP 3 zu § 66 HGB).




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