DeckungsprozessAls Deckungsprozess oder auch Deckungsklage bezeichnet man den Rechtsstreit, den der Versicherungsnehmer gegen seinen eigenen Versicherer führt, um den Anspruch aus dem Versicherungsvertrag auf Erbringung der danach geschuldeten Versicherungsleistung durchzusetzen, wenn der Versicherer seine Leistungspflicht ablehnt oder sich im Verzug befindet. Als Besonderheit des Versicherungsrechts ist hier nach herrschender Rechtsprechung regelmäßig auch eine Feststellungsklage statt einer möglichen Leistungsklage zulässig, insbesondere, wenn vorrangig die Eintrittspflicht des Versicherers als solche und nicht lediglich der Höhe nach im Streit steht. Als Gerichtsstand kommt entweder nach § 17 Abs. 1 ZPO der Sitz des Versicherers oder aber für den VN meist günstiger nach § 215 VVG dessen Wohnsitz als besondere Gerichtsstandsregelung für alle Klagen aus dem Versicherungsverhältnis in Betracht. Für einen Deckungsprozess ist ggf. die mögliche Bindungswirkung eines Haftpflichtprozesses zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger für das sogenannte Deckungsverhältnis zwischen dem Schädiger und seinem Haftpflichtversicherer zu beachten, wenn zwischen beiden Prozessen Voraussetzungsidentität besteht.
Weitere Begriffe : Arbeitssicherheit, Fachkräfte für | Abhilfeverfahren | Neuartige Lebensmittel |
MMnews
|