DeduktionVorgang der Logik, bei dem das Besondere aus dem Allgemeinen abgeleitet wird. In der Rechtslogik die Ableitung eines Ergebnisses aus den vorgegebenen Rechtsregeln. Beispiel: Ein Kaufvertrag, der auf arglistiger Täuschung beruht, ist anfechtbar (§ 123 BGB), die Anfechtung bewirkt Nichtigkeit von Anfang an (§ 142 BGB); damit ist der Rechtsgrund für die Kaufpreiszahlung nachträglich weggefallen (§ 812 BGB), also Anspruch auf Rückzahlung des Geldes.
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