Deichrecht die weitgehend auf althergebrachtem Gewohnheitsrecht beruhenden Regeln für Errichtung und Überwachung der Deiche an der Nord- und Ostseeküste sowie an den Flussmündungen mit Gezeiten. Es ist durch Zurücktreten des Einzeleigentums gegenüber der gemeinsamen im Interesse aller wahrzunehmenden Aufgabe des Hochwasserschutzes gekennzeichnet (z.B. Beschränkung der Enteignungsentschädigung, allgemeine Schut2pflicht). Deichwesen.
Weitere Begriffe : Haftungsbeschränkung | Reichsstraßen | Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes |
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