Hochwasserschutz 1. Der H. wird seit dem 1. 3. 2010 in den §§ 72 ff. WHG (Wasserhaushalt) geregelt. Die zuständigen Behörden haben flussgebietsbezogen das Hochwasserrisiko zu bewerten und Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete) zu bestimmen. Risikomanagementpläne auf der Grundlage von Gefahren- und Risikokarten dienen dazu, die Schäden von Hochwasserereignissen zu verringern. Risikomanagementpläne sollen bis Ende 2015 erstellt werden und danach regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
Weitere Begriffe : Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten | Glosse | Militärische Straftaten |
MMnews
|