Delegat(lat.), im katholischen Kirchenrecht eine Person, der die Ausübung kirchlicher Regierungsgewalt übertragen ist. So entscheiden päpstliche D.en ausserhalb Roms über Angelegenheiten (insbes. der kirchl. Gerichtsbarkeit), die an sich im Vatikan zu entscheiden wären.
Weitere Begriffe : Bonifikation | Verkündung von Rechtsvorschriften | Einwendungspräklusion |
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