Depotkonto Bankkonto, das der Verwahrung und Verbuchung von Wertpapieren dient, die Kreditinstitute zur Verwaltung von ihren Kunden entgegennehmen. Rechtsgrundlage sind § 14 DepotG, die Vorschriften über die Verwahrung gern. § 688 ff. BGB und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute.
Weitere Begriffe : Strafmandat | Staatszielbestimmung | Verlustabzug nach § 10d EstG |
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