Depotschein

Quittungs- und Legitimationsurkunde, enthält das Bekenntnis der Bank über die Hinterlegung von Wertpapieren. Depotgeschäft.

Der über ein Depotgeschäft ausgestellte D. ist ein Legitimationspapier.




Vorheriger Fachbegriff: Depotprüfung | Nächster Fachbegriff: Depotstimmrecht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen