Devisenstrafrechtsind die Ordnungswidrigkeiten- und Strafbestimmungen nach §§ 33, 34 AWG (s. Außenwirtschaftsrecht) zur Ahndung von Verstößen gegen Beschränkungen im Kapitalverkehr zwischen Gebietsansässigen (Deviseninländern) und Gebietsfremden (Devisenausländern), die durch Rechtsverordnung angeordnet werden können. Derzeit bestehen keine Beschränkungen. Für den Kapitalverkehr innerhalb der EU gilt Gemeinschaftsrecht (Devisenbewirtschaftung).
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