Diagnosis Related Groups
Im Sozialrecht :
Nach dem System der Diagnosis Related Groups (DRG) werden diagnoseabhängige Fallpauschalen festgesetzt, nach denen in der gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungen der Krankenhäuser vergütet werden. Nach vereinbarten Tagessätzen wird nur vergütet, wenn die Krankheit in den DRG nicht erfasst ist.
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