Diakon

(Diener) ist im katholischen Kirchenrecht ursprünglich eine Vorbereitungsstufe auf dem Weg zur Priesterschaft, jetzt auch ein niederer kirchlicher Amtsträger, der predigen, taufen und die Kommunion erteilen kann, im evangelischen Kirchenrecht ein Gehilfe des Pfarrers oder sonstiger kirchlicher Angestellter (Erzieher, Hausvater, Krankenpfleger).

Niederste Weihestufe in der kath. Kirche (Sakramente). Während das Diakonat zeitweise nur eine Zwischenstufe vor der Weihe zum Priester war, ist nunmehr wieder ein ständiges Diakonat vorgesehen. Bei den ständigen D. ist zwischen den zölibatären D. und den verheirateten „diaconi uxorati“ zu unterscheiden; das Weihealter liegt für die unverheirateten bei 25 Jahren, für verheiratete bei 35 Jahren. Nach der Weihe zum D. darf keine Ehe eingegangen werden. Die D. haben Predigtvollmacht und sind zur Spende der Taufe und zur Eheassistenz befugt. In der evang. Kirche ist der D. ohne vorgeschriebene akadem. Ausbildung Helfer des Pfarrers in einzelnen Funktionen.




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