Dienstflucht
Fahnenflucht
Im Zivildienstgesetz (ZDG) ein Straftatbestand, wonach sich Zivildienstleistende, entsprechend der Regelung der Fahnenflucht für Wehrdienstleistende, unter bestimmten Voraussetzungen wegen qualifizierter Abwesenheit vom Dienst strafbar machen können (§ 53 ZDG).
Fahnenflucht.
Vorheriger Fachbegriff: Dienstfahrt | Nächster Fachbegriff: Dienstflucht Zivildienstpflichtiger