Dienstvorgesetzter
meist der Behördenleiter, übt die disziplinäre Gewalt des Dienstherrn gegenüber dem Beamten aus.
derjenige, der für die beamtenrechtlichen Entscheidungen der ihm nachgeordneten Beamten zuständig ist. Dienstvorgesetzter ist häufig die oberste Dienstbehörde (also i. d. R. das zuständige Fachministerium), jedoch kann durch Gesetz oder Rechtsverordnung Abweichendes bestimmt werden. Der Dienstvorgesetzte ist i. d. R. auch der Disziplinarvorgesetzte.
Vorgesetzter.
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