Dienstwohnung Viele Firmen stellen ihren Mitarbeitern Dienst- oder Werkwohnungen zur Verfügung. Dabei knüpfen sie das Mietverhältnis üblicherweise an das Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch regelmässig eine Kündigung des Mietverhältnisses verbunden ist. Die Dienst- oder Werkwohnung wird dann für den Nachfolger schon benötigt, so dass der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, dass die Wohnung möglichst schnell frei wird. Der Arbeitgeber muss jedoch berücksichtigen, dass auch im Rahmen von Dienst- und Werkwohnungen soziale Belange des Arbeitnehmers berücksichtigt werden müssen. Die Kündigungsfristen für Dienst- und Werkwohnungen sind jedoch erheblich verkürzt und der Mieter kann sich nicht im gleichen Masse auf den Schutz der sogenannten Sozialklausel berufen wie im sonstigen Mietrecht.
Weitere Begriffe : Erbleihe | Versicherungsprämie | Überweisungsbeschluss |
MMnews
|