Diplomaten-Parkplatz

Parken. Sonderparkplätze für Diplomaten (Parkverbot mit Vorbehalt für Diplomaten) sind unzulässig. Diplomaten stehen insoweit anderen Kraftfahrern gleich. Weder die „Wiener Diplomaten Übereinkunft“ noch Völkergewohnheitsrecht kann eine Sonderstellung rechtfertigen.




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