Diplomaten-ParkplatzParken. Sonderparkplätze für Diplomaten (Parkverbot mit Vorbehalt für Diplomaten) sind unzulässig. Diplomaten stehen insoweit anderen Kraftfahrern gleich. Weder die Wiener Diplomaten Übereinkunft noch Völkergewohnheitsrecht kann eine Sonderstellung rechtfertigen.
Weitere Begriffe : Sparkassen | Vermutung der Richtigkeit des Rechts | Hoheitsrecht |
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