Diplomatischer Schutz
eine wichtige Funktion der Staatsangehörigkeit. Diese Vergünstigung steht ausserdem allen Deutschen zu. Ein Anwendungsfall des im GG nicht ausdrücklich geregelten auswärtigen Beistands des Heimatstaates ist der Schutz gegen Rechtsverletzungen, die seine Bürger im Ausland erleiden.
Handlung, mittels welcher ein Staat, der sich für seinen geschädigten Staatsangehörigen einsetzt, in eigenem Namen eingreift, wenn er der Ansicht ist, dass eine Regel des Völkerrechts verletzt wurde. Allein Völkerrechtssubjekte sind dazu berechtigt, sich auf die Verletzung einer Völkerrechtsvorschrift zu berufen und gemäß völkerrechtlicher Verantwortlichkeit Schadenersatz zu verlangen. Daher kann eine Privatperson, der aufgrund einer Verletzung völkerrechtlicher Regeln, die einem Staat zurechenbar ist, Schaden zugefügt wird, diese nicht geltend machen. Um die Rechtsverweigerung, die sich aus einer solchen Situation ergeben würde, zu vermeiden, macht der Staat die individuelle Beschwerde zu seiner eigenen, wodurch diese zu einer zwischenstaatlichen Angelegenheit wird.
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