Diskontpolitikgehörte bis zur Einführung des Euro am 1. 1. 1999 zum währungspolitischen Instrumentarium der Bundesbank. Diese kaufte von anderen Banken zu deren Refinanzierung Wechsel (§ 19 BBankG a. F., Rediskontgeschäft). Den dafür relevanten Diskontsatz legte die Bundesbank fest (§ 15 BBankG a. F.), die damit Geldumlauf und Zinsen beeinflusste. Die D. war eine deutsche Spezialität und ist für die Europäischen Zentralbank, anders als die Offenmarktpolitik und die Festsetzung von Mindestreserven, als währungspolitisches Instrumentarium nicht mehr vorgesehen, könnte allerdings mit Mehrheit von zwei Dritteln gemäß Art. 20 ESZB-Satzung als außerordentliches Mittel eingesetzt werden. S. a. Diskontgeschäft.
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