Diskontkredit Kreditgewährung — zumeist durch ein Kreditinstitut — durch Ankauf eines Wechsels vor Fälligkeit und Auszahlung des Wechselbetrages unter Abzug von Zinsen (Diskont), Kosten und Provision bis zum Fälligkeitstag (Barwert). Die Rückzahlung des Diskontkredits erfolgt nicht durch den Kreditnehmer, sondern durch den Bezogenen des Wechsels ans Fälligkeitstag. Diskontkredite dienen meist der Finanzierung des Warenumschlags bei Firmenkunden. Kreditinstitute kaufen nur solche Wechsel an, denen ein Handelsgeschäft zugrunde liegt. Mit dem Wegfall der Rediskontmöglichkeit bei der Deutschen Bundesbank hat das Diskontkreditgeschäft der Banken an Bedeutung verloren.
Weitere Begriffe : Festpreisverfahren | erheblich | Eisenbahnunfall |
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