Disziplinarstrafen

Disziplinarmassnahmen.

Der Begriff ist für den Bereich des Bundes durch den der Disziplinarmaßnahmen ersetzt worden, um den Unterschied zwischen Straf- und Disziplinarrecht auch äußerlich zu kennzeichnen (§§ 5 ff. Bundesdisziplinargesetz; Disziplinarrecht).

Überkommener Begriff für eine Disziplinarmaßnahme. Soweit er noch in landesrechtlichen Disziplinarordnungen Verwendung findet, ist er bedeutungsgleich mit der Bezeichnung als Disziplinarmaßnahme.




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