Bundesdisziplinargesetz ist das das Disziplinar- recht des Bundes neu regelnde, am 9. 7. 2001 verkündete Gesetz Deutschlands. Es richtet das Disziplinarverfahren nicht mehr an der Strafprozessordnung, sondern an der Verwaltungsgerichtsordnung aus. Es löst das Bundesdisziplinargericht und die Behörde des Bundesdisziplinaranwalts zum 31. 12. 2003 auf und überträgt die gerichtlichen Verfahren auf die Verwaltungsgerichte der Länder. Lit.: Bauschke, H., Bundesdisziplinargesetz, 2003; Schütz, E., Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, 2007
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