Doppelachse

Als Doppelachse gelten zwei Achsen mit einem Abstand von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern voneinander. Bei Mitführen eines Anhängers mit einer solchen Doppelachse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse II erforderlich, weil es sich um einen Anhänger mit mehr als einer Achse handelt.




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