Doppelarbeitsverhältnisse
Im Arbeitsrecht :
sind gegeben, wenn der AN mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig eingeht. Halten sie sich im Rahmen der gesetzlichen Höchstarbeitszeit, so sind sie rechtswirksam auch dann, wenn der AN wegen sich überschneidender Dienstzeiten sie nicht alle erfüllen kann (AP 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, AP 2 zu § 1 AZO). Jedoch kann eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung des AN vorliegen (Arbeitsvertragsbruch, Haftung des AN).
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