Drittelbeteiligungsgesetz , Abk. DrittelbG: Gesetz über die Drittelbeteiligung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat eines Unternehmens, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
Weitere Begriffe : Soziologie | Münzfälschung | Europäische Menschenrechtskommission |
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