Druckerlaubnis, kirchlicheImprimatur. Nach kath. Kirchenrecht darf theologische und religiöse Literatur erst zum Druck freigegeben werden, wenn die kirchliche Oberbehörde das Werk auf seine Vereinbarkeit m. d. kirchl. Lehre geprüft hat. Vorzensur.
Weitere Begriffe : großer Senat | Bußgeldbescheid | mehrstufiger Verwaltungsakt |
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