eine vor Veröffentlichung erfolgende Zensur. Vom GG verboten. Zensurverbot
Vorheriger Fachbegriff: Vorzeitiger Zugewinnausgleich | Nächster Fachbegriff: Vorzugsaktie
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Recht, römisches | Öffentliche Meinung | Fremdvergleich
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews