Eigentumsbeschränkungen

Aus der Sozialgebundenheit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) folgen zahlreiche E., z. B. durch das Nachbarrecht (§§ 904-918 BGB), im öffentlichen Baurecht, im Flurbereinigungsrecht (§ 34 FlurbereinigungsG) oder militärischen Verteidigungswesen (§§ 4 ff. Schutzbereichsgesetz). Entschädigung bei E. für Zwecke der Luftfahrt: § 19 LuftverkehrsG, Immission.

Eigentum, Nachbarrecht.




Vorheriger Fachbegriff: Eigentumsbeeinträchtigung | Nächster Fachbegriff: Eigentumsbindung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen