Einkommensteuertarif Der entsprechende Steuertarif wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet und besteht aus mathematischen Formeln (§ 32 a EStG). Der Tarifaufbau (Grundtabelle für Ledige und Splittingtabelle für Verheiratete) besteht aus dem Grundfreibetrag, der Progressionszone mit aufsteigenden Grenzsteuersätzen und der oberen Proportionalzone mit konstantem Grenzsteuersatz. Dieser Tarifaufbau wird vom Gesetzgeber ständig verändert und den wirtschaftspolitischen Bedürfnissen angepasst.
Weitere Begriffe : Sport | Nizzaer Vertrag | Wechselannahme |
MMnews
|