Einkommensteuertarif

Der entsprechende Steuertarif wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet und besteht aus mathematischen Formeln (§ 32 a EStG). Der Tarifaufbau (Grundtabelle für Ledige und Splittingtabelle für Verheiratete) besteht aus dem Grundfreibetrag, der Progressionszone mit aufsteigenden Grenzsteuersätzen und der oberen Proportionalzone mit konstantem Grenzsteuersatz. Dieser Tarifaufbau wird vom Gesetzgeber ständig verändert und den wirtschaftspolitischen Bedürfnissen angepasst.
So wurde zum 1. 1. 2007 die sog. „Reichensteuer” eingeführt, die bei einem zu versteuernden Einkommen (Einkommensteuerbemessungsgrundlage) von mindestens 250 000 € für Ledige und 500 000 € für Verheiratete den Spitzensteuersatz von 42% um 3% auf 45% erhöht. Dieser erhöhte Tarif gilt für jeden diese Einkommensgrenzen übersteigenden Euro. Gewinneinkünfte (Einkunftsermittlung) sind (nur) in 2007 ausgenommen (§ 32 c EStG).




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