Einkommensteuertatbestand Steuersubjekt für die Einkommensteuer sind natürliche Personen, die unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht ergibt sich insb. für natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sowie bestimmte deutsche Auslandsbedienstete einschließlich deren Angehörigen (§ 1 Abs. 1, 2 EStG). Besteuert wird deren Welteinkommen, soweit nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einem anderen steuerberechtigten Staat greift. Weiterhin sind unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 3 EStG).
Weitere Begriffe : Lohnschiebungsvertrag | Widerspruchsklage | Sinekure |
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