Einlösungsprinzip

Bezeichnet die Voraussetzung im Versicherungsrecht, die gegeben sein muss, damit neben dem formellen Abschluss eines Versicherungsvertrages auch tatsächlich zugunsten des Versicherungsnehmers der materielle Versicherungsschutz entsteht. Nach § 37 Abs. 2 VVG muss der Versicherungsnehmer die Erstprämie nach Übersendung des Versicherungsscheines an den Versicherer zahlen und so den Versicherungsschein einlösen. Solange der VN die Erstprämie trotz ordnungsgemäßer Anforderung und Hinweis auf die Rechtsfolge des Zahlungsverzugs nicht zahlt, ist der Versicherer im Fall des Eintritts des Versicherungsfalls nicht zur Leistung verpflichtet.




Vorheriger Fachbegriff: Einlösungsgarantie | Nächster Fachbegriff: Einlösungsrückgriff


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen