Einlagengeschäft

(Depositengeschäft) ist ein Bankgeschäft, das die Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Verbriefung und ohne Rücksicht darauf umfasst, ob Zinsen vergütet werden (§ 1 I 2 Nr. 1 KWG). Gutschriften im bargeldlosen Zahlungsverkehr (Zahlungsinstitute, Girogeschäft) sind ebenso Einlagen wie Termingelder oder Spareinlagen gegen Ausfertigung eines Sparbuches; s. a. Bankeinlagen.




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