EinlagensicherungsfondsSicherungsinstrument des Bundesverbandes deutscher Banken zur Absicherung von Kunden der privatwirtschaftlichen Geldinstitute. Bei drohenden oder bestehenden finanziellen Schwierigkeiten der angeschlossenen Institute hat der Einlagensicherungsfonds die Aufgabe, Hilfe zu leisten und das Vertrauen in die Kreditwirtschaft zu bewahren. Seit 1998 ist europaweit für jedes Kreditinstitut die Mitgliedschaft in einer solchen oder ähnlichen Entschädigungseinrichtung vorgeschrieben.
Weitere Begriffe : Klagspiegel | Verwaltungsvereinbarung | Dreizeugentestament |
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