Einmündung Kreisverkehr, Parken, Überholen. Unter einer (Straßen-)Einmündung versteht man jedes Zusammentreffen zweier oder mehrerer Straßen mit nur einer Straßenfortsetzung. Die Länge und Bedeutung einer abzweigenden Straße ist unerheblich für den Begriff der Straßeneinmündung. In einer geringeren Entfernung als 5 m vor und hinter Straßeneinmündungen darf nicht geparkt werden. An unübersichtlichen Straßeneinmündungen ist äußerst rechts zu fahren und eventuell - in der Regel aber nicht vom Vorfahrtberechtigten -die Geschwindigkeit herabzusetzen.
Weitere Begriffe : Subjektionstheorie | Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) | Prozessvergleich |
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