Eisenbahn-VerkehrsordnungDie EVO i. d. F. v. 20. 4. 1999 (BGBl. I 782) m. Änd. gilt für jede Eisenbahn des öffentlichen Verkehrs (Deutsche Bahn AG, nichtbundeseigene Eisenbahnen). Die EVO regelt die Beförderung von Personen (Personenbeförderung), Gepäck und lebenden Tieren sowie die Gepäckaufbewahrung. Die Beförderung von Gütern unterliegt weitgehend dem allgemeinen Transportrecht (s. i. E. Frachtvertrag). Die EVO findet nur subsidiär Anwendung, soweit COTIF und die VO (EG) 1371/2007 keine inhaltsgleichen oder entgegenstehenden Regelungen enthalten. Zu ihrer Bedeutung und der VO 1371/2007 s. Fahrgastrechte (Eisenbahnvekehr, 3).
Weitere Begriffe : Europäische Akte | Misstrauensvotum, konstruktives | Bremsen |
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