Emissionskataster,d. h. kartographische Aufzeichnungen über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung von Luftverunreinigungen in Belastungsgebieten (Luftreinhaltung, Immissionsschutzrecht), haben die Landesbehörden nach § 46 BImSchG aufzustellen. S. a. Umweltschutz.
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