emptio venditio([lat.] Kauf - Verkauf) ist im römischen Recht die Bezeichnung für den Kaufvertrag, der ursprünglich Handkauf war und sich erst allmählich zu einem schuldrechtlichen Geschäft entwickelte. Lit.: Kaser, M., Römisches Privatrecht, 18. A. 2005
Weitere Begriffe : Jugendarrestvollzug | mittelbarer Täter | Innung |
MMnews
|