Energieentziehung (§ 248c StGB) ist die Entziehung fremder elektrischer Energie mittels eines Leiters, der zur ordnungsmäßigen Entnahme nicht bestimmt ist, in der Absicht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen oder einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen.
Weitere Begriffe : Mitarbeit | Anschuldigungsschrift | Wehrstrafrecht |
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